Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.09.2005 - 3 U 40/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3377
OLG Köln, 13.09.2005 - 3 U 40/05 (https://dejure.org/2005,3377)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.09.2005 - 3 U 40/05 (https://dejure.org/2005,3377)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. September 2005 - 3 U 40/05 (https://dejure.org/2005,3377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Prozessführungsbefugnis Hamburger Assekuradeure vertragswesentliche Pflichten des Lagerhalters bei Unwetterwarnungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 51 Abs. 1, HGB § 475 Satz 1, ADSp (2003) Ziffer 22.4.4., 27.1
    Prozessführungsbefugnis Hamburger Assekuradeure vertragswesentliche Pflichten des Lagerhalters bei Unwetterwarnungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigung von Lagergut; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Prozessführungsbefugnis im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft; Verletzung von Pflichten aus einem abgeschlossenen Lagervertrag

  • Judicialis

    ZPO § 51 Abs. 1; ; HGB § 475 Satz 1; ; ADSp (2003) Ziff. 22.4.4; ; ADSp (2003) Ziff. 27.1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 51 Abs. 1; HGB § 475 S. 1; ADSp Nr. 22.4.4; ADSp Nr. 27.1
    Vertragswesentliche Pflichten eines Lagerhalters bei Unwetterwarnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Transportrecht - Prozessführungsbefugnis Hamburger Assekuradeure; vertragswesentliche Pflichten des Lagerhalters bei Unwetterwarnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 277
  • VersR 2006, 1564
  • TranspR 2006, 401
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 49/99

    Auslegung einer Führungsklausel in einem Transportversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2005 - 3 U 40/05
    Denn jedenfalls dann, wenn - wie hier mit der Vereinbarung der Führungsklausel vom 05.06.2003 geschehen - die Mitversicherer im Rahmen einer umfassend erteilten Ermächtigung des Führungsversicherers zur Prozessführung dessen Handeln als für sich selbst unmittelbar verbindlich anerkennen (dazu vgl. BGH NJW-RR 2002, 20 ff.), liegt die entsprechende Befugnis des Führungsversicherers auf der Hand.

    Den von der Beklagten in Bezug genommen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2002, 20 ff.) und des Kammergerichts (KG VersR 2005, 829 f.) lassen sich keine weiter gehenden Anforderungen an die Ermächtigung der Klägerin zur Prozessführung entnehmen.

  • BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78

    Haftung für die Einlagerung von Ware auf Schuten und Kähnen -

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2005 - 3 U 40/05
    Die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verlangt vom Lagerhalter, dass er sich über die Eignung des Lagerraumes für die Einlagerung von Waren Klarheit verschafft und nur geeignete Räumlichkeiten zur Einlagerung verwendet (vgl. BGH VersR 1979, 901 ff.; OLG Hamburg, TranspR 2003, 403 f.); vor vorhersehbaren Gefahren muss das Lagergut im Rahmen des Zumutbaren geschützt werden, gegebenenfalls schuldet der Lagerhalter dem Einlagerer insoweit ausreichende Beratung (Staub-Koller, § 416 HGB a.F. Rn27).

    Sowohl die Auswahl des Lagerortes als auch die Obhut für das Lagergut stellen vertragswesentliche Pflichten dar (BGH VersR 1979, 901 ff.; Koller, TransportR, Ziff.27 ADSp Rn6a).

  • BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86

    Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2005 - 3 U 40/05
    Im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft prozessführungsbefugt ist, wer vom Rechtsträger zur Geltendmachung in eigenem Namen wirksam ermächtigt wurde und ein eigenes schutzwürdiges rechtliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits hat; diese Voraussetzungen sind im Verfahren von Amts wegen zu prüfen und festzustellen (vgl. nur BGHZ 100, 217 ff; st. Rspr.).
  • KG, 09.11.2004 - 14 U 27/03

    Versicherungsrecht: Geltendmachung von übergegangenen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2005 - 3 U 40/05
    Den von der Beklagten in Bezug genommen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2002, 20 ff.) und des Kammergerichts (KG VersR 2005, 829 f.) lassen sich keine weiter gehenden Anforderungen an die Ermächtigung der Klägerin zur Prozessführung entnehmen.
  • OLG Hamburg, 20.12.2001 - 6 U 100/01

    Haftung des Lagerhalters für die bauliche Eignung des Lagers

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2005 - 3 U 40/05
    Die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verlangt vom Lagerhalter, dass er sich über die Eignung des Lagerraumes für die Einlagerung von Waren Klarheit verschafft und nur geeignete Räumlichkeiten zur Einlagerung verwendet (vgl. BGH VersR 1979, 901 ff.; OLG Hamburg, TranspR 2003, 403 f.); vor vorhersehbaren Gefahren muss das Lagergut im Rahmen des Zumutbaren geschützt werden, gegebenenfalls schuldet der Lagerhalter dem Einlagerer insoweit ausreichende Beratung (Staub-Koller, § 416 HGB a.F. Rn27).
  • BGH, 31.01.1974 - II ZR 173/72

    Einlösung eines Wechsels - Fehlen einer Vertretungsmacht - Umkehrung der

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2005 - 3 U 40/05
    Für einen etwaigen Widerruf der Vollmacht ist nach allgemeinen Grundsätzen die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig (BGH NJW 1974, 748), die hierzu nicht konkret vorgetragen hat.
  • BGH, 07.11.1977 - II ZR 109/75

    Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2005 - 3 U 40/05
    Dass hier die B-Versicherung AG Führungsversicherer ist, ergibt sich einem Hamburger Handelsbrauch folgend bereits daraus, dass sie in der Versicherungspolice als erste genannt ist (dazu OLG Hamburg, VersR 1976, 37 f.; insoweit zustimmend BGH VersR 1978, 177 f.).
  • OLG Hamburg, 24.04.1975 - 6 U 156/73
    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2005 - 3 U 40/05
    Dass hier die B-Versicherung AG Führungsversicherer ist, ergibt sich einem Hamburger Handelsbrauch folgend bereits daraus, dass sie in der Versicherungspolice als erste genannt ist (dazu OLG Hamburg, VersR 1976, 37 f.; insoweit zustimmend BGH VersR 1978, 177 f.).
  • KG, 13.10.2006 - 3 U 3/06

    Hausverwaltervertrag: Verwendung von Mietvertragsformularen mit unwirksamen

    Die gegen das Vorbehaltsurteil beim Senat zu 3 U 40/05 anhängig gewesene Berufung ist von den Beklagten im Termin zur mündlichen Verhandlung darüber am 14.06.2006 zurückgenommen worden.

    Die Klägerin beanstandet - nach dem der Senat vorsorglich schon in dem Termin der Berufungsverhandlung 3 U 40/05 darauf hingewiesen hatte, dass der im Wege der Widerklage gestellte Feststellungsantrag der Präzisierung dahin bedürfe, dass die einzelnen, noch bestehenden Mietverhältnisse, auf die sich die Schadensersatzforderung dem Grunde nach beziehen soll, angegeben werden - die mangelnde Bestimmtheit des Feststellungsantrages.

    Da in dieser Sache zwei Berufungsverfahren beim Kammergericht anhängig gewesen seien, sei bei den Beklagten der Eindruck entstanden, die Klägerin habe in dem Berufungsverfahren 3 U 40/05 Anschlussberufung eingelegt und habe mit Schriftsatz vom 22.03.2006 zu deren Begründung die Fristverlängerung beantragt.

    Auch wenn das Aktenzeichen fehlerhaft mit 3 U 40/05 angegeben worden ist, so war ohne jeden Zweifel erkennbar, dass die mit Schriftsatz vom 22.03.2006 beantragte und entsprechend gewährte Verlängerung der Frist zur Begründung der Berufung bis 19.04.2006 sich auf die am 20.02.2006 gegen das Schlussurteil vom 17.01.2006 eingelegte Berufung bezog.

    In dem zu dieser Zeit bei dem Senat bereits anhängigen Berufungsverfahren 3 U 40/05 hatten die Beklagten gegen das ihnen am 15.07.2005 zugestellte Vorbehaltsurteil des Landgerichts vom 12.07.2005 Berufung eingelegt, ihre Berufungsbegründung vom 17.10.2005 war der Klägerin mit der Ladung am 26.10.2005 zugestellt worden, mit der Auflage, innerhalb eines Monats seit Zustellung zur Berufungsbegründung Stellung zu nehmen.

  • OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16

    Haftung eines Frachtführers bei Abhandenkommen des Transportguts während

    Die Klägerin hat als Assekuradeur auch ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Prozessführung für die Versicherer (vgl. OLG Hamburg, TranspR 1996, 300, 302; OLG Düsseldorf TranspR 2002, 73, 74; OLG Köln TranspR 2006, 401, 402; Rabe/Bahnsen, Seehandelsrecht, 5. Aufl., § 498 Rn. 134).
  • BGH, 08.05.2014 - I ZR 48/13

    Haftung des Lagerhalters: Kardinalpflichten des Lagerhalters bei einem Wechsel

    Die Erfüllung dieser Hauptleistungspflicht des Lagerhalters ermöglicht erst die ordnungsgemäße Durchführung des Lagervertrags (vgl. OLG Hamburg, TranspR 2003, 259, 260; OLG Köln, TranspR 2006, 401, 403; Koller, Transportrecht, 8. Aufl., Ziff. 27 ADSp Rn. 6a).
  • OLG Hamburg, 13.02.2020 - 6 U 182/17

    Frachtvertragsrecht: Verlust des Frachtgutes als Schadensfall; Anforderungen an

    zitiert nach juris, Tz. 19; vgl. auch OLG Düsseldorf, TranspR 2002, 73, juris-Tz. 27; OLG Köln TranspR 2006, 401, zitiert nach juris, Tz. 12; OLG München TranspR 2017, 25, juris-Tz. 32).

    In einem solchen Fall reicht eine durch den führenden Versicherer ausgestellte Assekuradeurvollmacht aus (vgl. OLG Köln TranspR 2006, 401, zitiert nach juris, Tz. 15; vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 25.10.2018, 6 U 243/16, zitiert nach juris, Tz. 28).

  • OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11

    Schadensersatzklage eines französischen Versicherungsunternehmens wegen einer

    Die Klägerin ist zwar von der Funktion her einem deutschen Assekuradeur vergleichbar (vgl. dazu KG NJW-RR 2005, 179; OLG Köln, TranspR 2006, 401; Koller Transportrecht, 8. Aufl., § 425 HGB Rn 55; Neumann TranspR 2006, 429, 430 f).
  • OLG Koblenz, 01.10.2008 - 2 U 110/08

    Zur Haftung des Lagerverwalter

    Die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verlangt vom Lagerhalter, dass er sich über die Eignung des Lagerraumes für die Einlagerung von Waren Klarheit verschafft und nur geeignete Räumlichkeiten zur Einlagerung verwendet (BGH VersR 1986, 1019, 1020; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.01.1993 - 6 U 181/92; OLG Hamburg TransportR 2003, 403 f.; OLG Köln, Urteil vom 13.09.2005 - 3 U 40/05 - TransportR 2006, 401).
  • LG Hamburg, 17.11.2016 - 409 HKO 40/14

    Transportrecht: Schadensersatz wegen Transportschadens; Zulässigkeit der

    Das ergibt sich insbesondere aus Ziff. 19.4.1 der Transportpolice (vgl. OLG Köln TranspR 2006, 401, 402).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2014 - L 5 U 45/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Das nachfolgende Klageverfahren vor dem Sozialgericht (SG) Rostock - S 3 U 40/05 - endete durch einen Vergleich der Gestalt, dass der Kläger die Klage zurücknahm und die Beklagte sich verpflichtete, das Vorliegen einer BK 2108 und BK 2110 zu prüfen.
  • AG Weinheim, 08.10.2015 - 1 C 187/15

    Prozessführungsbefugnis des Assekuradeurs aus einem Transportvertrag

    Es ist auch allgemein anerkannt, dass ein eigenes schutzwürdiges rechtliches Interesse an der Geltendmachung von fremden Forderungen im eigenen Namen Hamburger Assecuradeuren zu kommt, soweit sie Forderungen der von ihnen vertretenen Versicherungen geltend machen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 13.09.2005, AZ: 3 U 40/05, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht